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Sozialdienst Abteilung Erwachsene
Die Sozialberatung der Erwachsenenklinik bietet allen Patienten und Angehorigen fachliche Hilfen bei der Bewältigung persönlicher und sozialer Probleme an, die sich durch Erkrankung oder Behinderung ergeben, wie z.B.:
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- Beratung in Krisensituationen
- Einleitung von medizinischen REHA-Maßnahmen
- Hilfsmittelversorgung
- Beratung über Leistungen der Pflegeversicherung
- Vermittlung von ambulanter und stationärer Pflege
- Anregung von Betreuungsverfahren
- Beratung zum Schwerbehindertengesetz
- Suchtberatung
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Sozialdienst Abteilung Kinder und Jugendliche
Außer der sozialrechtlichen Beratung bietet der Sozialdienst der Kinderklinik Unterstützung bei:
- Vermittlung von Familien- und Erziehungshilfen
- Vermittlung von Nachsorgemaßnahmen
- Begleitung von Patienten, Eltern und Angehörigen während des stationären Aufenthalts
Sozialdienst Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Beratungsschwerpunkte sind psychosoziale Gespräche in erster Linie mit den Eltern, aber auch mit Kindern und Jugendlichen und die sozialrechtliche Beratung
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krankheitsfolgen und bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen in der Familie oder in der Beziehung, bei Problemen mit dem Umfeld oder bei der Erziehung
- Informationen und Beratung über die verschiedenen Rechtsgebiete der Sozialgesetze, dem Betreuungsgesetz und der wirtschaftlichen Sicherung
- Vermittlung von Hilfen oder Maßnahmen im Anschluss an der kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik
- Beratung und Vermittlung und Unterstützung bei der Einleitung medizinischer, schulischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
- Beratung, Unterstützung und Begleitung bei sozialen und finanziellen Fragen und Problemen bei Behördenangelegenheiten
- Kontaktaufnahme mit Einrichtungen und Hilfe bei der Platzsuche
- Aufzeigen therapeutischer Möglichkeiten
- Zusammenarbeit/Kooperation mit Behörden, Ämtern und sozialen Institutionen
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| Bei der Antragstellung und der Organisation der erforderlichen Maßnahmen unterstützen Sie Diplom-Sozialpädagoginnen. Sie unterliegen der Neutralität und der Schweigepflicht. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt und wird vom Stationsarzt oder dem Pflegepersonal vermittelt. |
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